Psychotherapiepraxis

Rennenberg

Das Kostenerstattungsverfahren


Wenn Sie bisher vergeblich versucht haben, einen Therapieplatz bei Vertragspsychotherapeuten aufgrund langer Wartezeiten zu bekommen, aber zum jetzigen Zeitpunkt die Notwendigkeit besteht, eine Psychotherapie aufzunehmen, können Sie nach §13 Abs. 3 SGB V unter bestimmten Voraussetzungen bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie stellen.

Im Kostenerstattungsverfahren werden Ihnen die erbrachten psychotherapeutischen Leistungen zunächst „privat“  in Rechnung gestellt und Sie reichen diese bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein, die Ihnen wiederum den Betrag erstattet. Alternativ können Sie eine Abtrittserklärung unterschreiben und ich kann mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse direkt abrechnen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse dem Antrag auf Kostenerstattung vor Aufnahme der Therapie schriftlich zugestimmt hat.



Vorgehensweise


1. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf


Nehmen Sie persönlich Kontakt mit Ihrem Sachbearbeiter der Krankenkasse auf. Es ist günstig, bei Ihrem Sachbearbeiter persönlich vorbeizugehen. Sie können ihm dann die Situation erklären und fragen, was Sie für einen erfolgreichen Antrag auf Kostenerstattung tun müssen- ob z.B. eine Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem behandelndem Arzt ausgestellt werden soll.

Erkundigen Sie sich, ob Ihre Krankenkasse die fünf Probesitzungen, sogenannte probatorische Sitzungen, vor der Antragsstellung übernimmt. Falls ja, lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.

Leider verhalten sich die Krankenkassen gegenüber dem Kostenerstattungsverfahren häufig ablehnend. Sehr wahrscheinlich erhalten Sie eine Therapeutenliste mit Vertragstherapeuten, die Sie anrufen sollen, um  sich über einen Therapieplatz zu informieren.

Lassen Sie sich nicht entmutigen! Denn Sie haben einen Rechtanspruch auf Kostenerstattung, wenn Sie in einer angemessenen Zeit keinen Therapieplatz bei einem Vertragstherapeuten  erhalten können.



2. Sammeln Sie Psychotherapieablehnungen


Wenn Ihnen die Krankenkasse eine Therapeutenliste aushändigt, dann rufen Sie mindestens fünf bis zehn Therapeuten in der Nähe Ihres Wohnortes an. Lassen Sie sich von den Vertragspsychotherapeuten am besten schriftlich bestätigen, dass diese Ihnen innerhalb der nächsten sechs Wochen keinen Therapieplatz aufgrund mangelnder Kapazitäten anbieten können. 

Als zumutbare Wartezeit wird eine maximale Wartezeit von sechs Wochen, nur im Einzelfall drei Monate angesehen.

Falls Sie keine schriftliche Bestätigung von den Therapeuten erhalten können, dokumentieren Sie sich:


- das Datum und Uhrzeit Ihrer Anfrage

- den Namen des Therapeuten

- und wann Ihnen der jeweilige Vertragspsychotherapeut einen Therapieplatz, nicht nur ein Erstgespräch, anbieten kann.

Es ist eine Sache der Kassenärztlichen Vereinigung und Ihrer gesetzlichen Krankenkasse Ihnen bei Notwendigkeit einen Vertragspsychotherapeuten zu zusichern.


3. Notwendigkeitsbescheinigung


Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt, Ihrem Psychiater/Neurologen eine "Notwendigkeitsbescheinigung" geben, dass eine ambulante Psychotherapie ab sofort indiziert und notwendig ist.


4. Psychotherapieantrag stellen


Wenn Ihnen alle Unterlagen (Liste der Psychotherapie-Ablehnungen und eine Notwendigkeitsbescheinigung) zur Verfügung stehen, gibt es zwei Möglichkeiten der Vorgehensweise:


4.1 Sie stellen einen formlosen Antrag:

 

„Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie bei Herrn Dipl.-Psych. Alexander Rennenberg“


Bitte beantragen Sie in Ihrem formlosen Antrag auf Kostenerstattung:

„die Bewilligung außervertraglicher probatorischer Sitzungen und eine ambulante Psychotherapie bei Herrn Rennenberg“

und fügen


- die Liste Ihrer Psychotherapieablehnungen,

- die Notwendigkeitsbescheinigung  Ihres Arztes,

- sowie die Bescheinigung, die ich Ihnen ausgestellt habe bei, in der  ich darauf verweise, dass bei mir der Beginn der ambulanten Psychotherapie sofort möglich ist,

an.


4.2 Alternativ

 

Liegen Ihnen die oben beschriebenen Unterlagen vor, besteht die Möglichkeit, dass Sie in der Praxis vorbeikommen und ich Sie bei der Antragsstellung unterstütze.

Name und Sitz der psychotherapeutischen Praxis:

Praxis Rennenberg in der Praxisgemeinschaft Gazi & Rennenberg

Feldstraße 6, 45525 Hattingen

E-mail: Psychotherapie.Rennenberg@outlook.de

Website: Psychotherapie-Rennenberg.com

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